Kurzzeitpflege
Welche Kosten bekommen Sie erstattet?
Bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr erstattet die Pflegeversicherung für die Aufwendungen von Pflege und Betreuung, sowie die medizinische Behandlungspflege.
Sollte dieses Budget nicht ausreichen, kann auf die zustehende Verhinderungspflege zurückgegriffen werden, wenn diese noch nicht aufgebraucht ist.
Es können daher bis zu ca. 41 Tage Pflege im Kalenderjahr, bei einer Maximalleistung von 3.386 Euro genutzt werden.
Sollten Sie mit dem Pflegegrad 1 eingestuft sein, stehen Ihnen lediglich die 125 Euro / Monat des Entlastungsbetrages für die Nutzung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zu.
Und welche Kosten müssen Sie selbst tragen?
Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten der Einrichtung müssen Sie selbst aufkommen.
Es besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil des Kurzzeitpflegeaufenthaltes bei der Pflegekasse im Rahmen der Entlastungsleistung zur Erstattung einzureichen.
Höhe der Kosten
Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten.
Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich und klären mit Ihnen all Ihre Fragen.Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächs- und Besichtigungstermin.