Kurzzeitpflege
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege benötigt wird, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine pflegende Person ausfällt.
Eine anteilige Kostenübernahme steht Ihnen zu, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 2 haben. Lassen Sie sich von uns beraten.
Welche Kosten bekommen Sie erstattet?
Bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr erstattet die Pflegeversicherung für die Aufwendungen von Pflege und Betreuung, sowie die medizinische Behandlungspflege für die Dauer der Kurzzeitpflege.
Sollte dieses Budget nicht ausreichen, kann auf die zustehende Verhinderungspflege zurückgegriffen werden, wenn diese noch nicht aufgebraucht ist.
Es können daher im Kalenderjahr, bei einer Maximalleistung 3.386 Euro genutzt werden.
Und welche Kosten müssen Sie selbst tragen?
Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten der Einrichtung müssen Sie selbst aufkommen.
Es besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil des Kurzzeitpflegeaufenthaltes bei der Pflegekasse im Rahmen der Entlastungsleistung zur Erstattung einzureichen.
Höhe der Kosten
Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten.
Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich und klären mit Ihnen all Ihre Fragen.Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächs- und Besichtigungstermin.